Veröffentlichen aus dem Ausland oder Grüße aus Hawaii

Um das gleich vorwegzusagen: Dieser Artikel ist ein Nachtrag zu dem Impressumsartikel, der hier zu finden ist.

Nachdem ich mich in dem vorangegangen Artikel mit den gängigen Schwierigkeiten auseinandersetzte, die bei einem Impressum auftreten können, kam mir noch ein anderes, wie ich gern zugebe, etwas exotisches Szenario in den Kopf, dass ich versuchen möchte, zu klären und zu klären.: Wie sieht das aus, wenn ich als Autor im Ausland schreibe und in Deutschland veröffentlichen möchte? Brauche ich dann ein Impressum? Und wenn ja, nach welchem Recht? Dem meines Wohnlandes oder dem meines Absatzmarktes (in diesem Fall Deutschland)?

Und wie ist dass, wenn es, wie in Deutschland, kein einheitliches Pressegesetz und damit auch kein einheitliches Impressum gibt?

Eins ist klar: Ein Impressum ist für jede Veröffentlichung Pflicht, egal ob Website oder Buch. Wie genau das Impressum auszusehen hat, findet man in den jeweiligen Pressegesetzen des Bundeslandes, in dem man sein Buch schreibt und veröffentlicht. Und genau da hören die Probleme für inländische Autoren auf und das Kopfzerbrechen für den Autor im Ausland beginnt. Was machen, wenn ich meinen Wohn- und Schaffenssitz nicht in Deutschland habe? Hieße das, ich brauche kein Impressum, auch wenn ich meine Bücher in Deutschland veröffentlichen möchte, da sie nicht unter deutschem Recht und auf deutschem Gebiet geschrieben wurden? Oder brauche ich trotzdem ein Impressum, das dem deutschen Pressegesetz genüge tut? Aber wenn ja, welchem? Oder, mögliche Lösungsvariante Nummer drei: Richtet sich mein Impressum nach den Vorgaben des Landes, in dem ich mich befinde und in dem das Werk entstanden ist?

Da ich bei meiner Recherche dazu keine Antwort finden konnte, dachte ich, ich wende mich an die Leute, deren Geschäft es ist Bücher zu drucken und zu vertreiben. Riesen wie Amazon Create Space, BoD und andere sind seit Jahren im Geschäft, die werden mir doch sicher weiterhelfen, dachte ich. Und wurde enttäuscht.

Die meisten Selfpublishing Plattformen hingegen haben nicht klar Stellung bezogen, machen es sich einfach und wälzen die Haftungsfrage auf ihre Kunden, die Autoren ab, in dem sie sich weigern klare Anweisungen zu geben. Sie ziehen sich auf ihren Status als reine Handlanger zurück, der die Bücher nur druckt, dafür aber weiter nicht verantwortlich ist und im Falle eines Falles nicht haftet.

Fragt man als Autor nach, ob man sich an das deutsche Pressegesetz halten muss, wenn das Werk außerhalb der deutschen Grenzen entstanden ist und oft auch außerhalb deutscher Landesgrenzen gedruckt wird (Create Space lässt für den deutschen Markt in Luxemburg drucken), bekommt man entweder gar keine Informationen oder Falschinformationen wie in dem unten stehenden Beispiel von xinxii.

Frage: In den FAQ steht, das jeder ein Impressum haben muss. Wirklich jeder? Was ist mit Autoren, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben und/oder die sich auf xinxii.com, nicht .de angemeldet haben? Muessen auch die ein Impressum haben? Sie unterliegen im Ausland doch nicht dem Deutschen Gesetz? 

Kennt sich damit jemand aus und kann mir ein paar Informationen geben?
Vielen Dank im Voraus!

Antwort: Auch jeder Autor, der im Ausland lebend über eine deutsche Plattform veröffentlicht benötigt ein Impressum, das ihn als Rechteinhaber und Verantwortlichen für den Inhalt des E-Books kennzeichnet. XinXii ist als Plattform nicht haftend für inhaltliche Fragen der E-Books, daher ist es auch aus diesem Grunde wichtig, dass jeder Text, der von uns an Partnershops ausgeliefert wird, den inhaltlich Verantwortlichen ausweist.

Ich hoffe, diese Informationen helfen schon einmal weiter!

Hier wird argumentiert, dass xinxii.de eine deutsche Plattform ist, die natürlich als solche dem deutschen Pressegesetz unterworfen ist. In Folge davon braucht ein Buch ein Impressum nach den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes, in dem es entstanden ist.

Das in dem Beispiel hier, der Autor sich niemals auf einer “deutschen” Plattform, sondern auf einer englischen “.com” Plattform angemeldet hat, wird ebenso ignoriert, wie der Fakt, dass das Manuskript gar nicht in Deutschland entstanden ist. Kurz gesagt: Dem Autor werden hier Falschinformationen gegeben, die ihm nicht helfen, da er sich nicht auf deutschem Boden befindet.

Ein weiteres Beispiel wie für Verwirrung gesorgt wird, ist das Beispiel von Create Space. Create Space selbst sitzt in den USA. Dort gibt es keine Verpflichtung ein Impressum zu beachten. Würde ein Create Space Autor für den amerikanischen Markt schreiben, hätte sich die Frage Impressum oder nicht hier erledigt.

Hat der Autor vor seine Bücher für den europäischen Markt anzubieten, egal ob als POD oder Ebook, könnte wiederum Luxemburg für ihn zuständig sein und nicht die USA, da dort die Druckerei von Create Space sitzt und die Ebooks von dort aus vertrieben werden.

Jetzt könnte man also argumentieren, dass das luxemburgische Presserecht gelten könnte, da das Buch in Luxemburg gedruckt wird.

Create Space informiert aber jeden Interessenten darüber, dass es selbst nicht als Herausgeber auftritt, sondern lediglich ein Zulieferer ist, der dem Autor die entsprechende Logistik stellt, mehr nicht. Die Haftung für den Inhalt des jeweiligen Buches bleibt dem Autor selbst überlassen, wie man es im Members Agreement Paragraph sieben oder hier in dem kurzen Auszug nachlesen kann:

“You further represent and warrant that (a) you will comply with all laws, rules, regulations and orders of any governmental authority having jurisdiction over your performance hereunder as applicable in each country (including any local legal requirements with respect to your publication of your Titles, such as making any necessary notifications and filings of copies of your Titles)”

Davon ausgehend heißt das, dass man wenn man im deutschsprachigem Raum veröffentlichen möchte, man sich der Gesetzgebung von allein drei verschiedenen Ländern beugen muss: Schweiz, Österreich und Deutschland, wobei für Deutschland festgestellt wurde, dass es kein einheitliches Gesetz gibt!

Also, Verwirrung pur.

Dabei wäre es so einfach: Man müsste schlicht den Standort des Autors als gesetzgebend annehmen, dann wäre klar, dass ein Autor, der in den USA schreibt, aber auf dem deutschen Markt veröffentlicht eben unter das amerikanische Pressegesetz fällt und demnach kein Impressum braucht. Oder allgemeiner ausgedrückt: Er braucht ein Impressum nach den Vorgaben seines jeweiligen Schaffensortes. 
Leider hinkt die Gesetzgebung da noch Lichtjahre hinterher und anstatt, dass Selfpublishing hier Türen öffnet, werden die Dinge künstlich erschwert. Dabei ist heute nicht nur das Lesen mobil, auch der Lesende und letztendlich auch der Schreibende selbst muss es sein, wenn man bedenkt, dass viele Autoren nicht von ihrem Schreiben leben können, sondern nach wie vor einem Brotjob nachgehen, für den sie ihren Standort wechseln müssen, wollen sie nicht riskieren ihr Einkommen zu verlieren. Beim Publizieren unabhängig und über Ländergrenzen hinweg und beim Schreiben in der Muttersprache im Ausland bleibt nichts anderes übrig, als auf Selfpublishing zurückzugreifen? Warum muss es der Gesetzgeber also so schwer machen, nur weil er wieder nicht über den Tellerrand gucken kann?

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