Markenrecht
Wir alle kennen sie, bestimmte Schriftzüge, Farben und Namen, die einem direkt ins Auge fallen und Assoziationen mit bestimmten Marken und Slogans wecken. Das grelle Rot einer Colaflasche und der weiße, schwungvolle Schriftzug darauf. Der weiße Haken auf einem paar Turnschuhe und schon hört man die Stimme im Kopf, die einem sagt: “Just do it”. Oder aber das fette gelbe M der berühmten Fastfoodkette reich, um ein diese einfache Melodie auszulösen an deren Ende dann der Ausspruch :“Ich liebe es!” kommt.
All diesen Slogans, Farben, Formen und Namen ist gemein, dass sie großen Firmen gehören und helfen ihnen ihre Prdoukte zu bewerben und zu verkaufen. Ebenfalls gemeinsam ist allen, dass sie allesamt unter das Markenrecht fallen. Natürlich bin ich ein Autor. Ich schreibe Bücher, bin ein ausgemachter Sportmuffel und habe nicht vor plötzlich ein Paar Turnschuhe herauszubringen, die den gängingen Herstellern Konkurrenz machen. Was also habe ich mit Markenrecht zu tun und warum sollte es mich in irgendeiner Art und Weise betreffen? Ganz einfach: Weil es mich einschränkt.
Es schränkt mich insofern ein, als das ich es mir nicht erlauben kann, mir ein Cover zu basteln, dass dadurch Aufmerksamkeit erregt, weil es aussieht, wie die Flasche einer bekannten Getränkemarke. Es schränkt mich ein, weil es mir nicht möglich ist, bestimmte Farben zu wählen, da sie an bestimmte Firmen gekoppelt sind. Zum Beispiel das was mein NAchwuchs gern als “Telekompink” bezeichnet. Es handelt sich um die Farbe Magenta. Diese hat sich der große deutsche Telekommunikationsanbieter schützen lassen. Möchte ich just diese Farbe für mein Cover haben, habe ich das nachsehen. Gleiches gilt für einen bestimmten Petroltons (eine bestimmte Grün- Blauschattierung, für alle die mit Farben nicht so vertraut sind). Dieser Farbton ist Siemens vorbehalten und Teil ihres Firmenlogos. Die Einschränkung bezieht sich aber nicht nur auf Farben. Sie ist auch auf die Verwendung von bestimmten Schriftarten erweitert. Denn auch diese können von den großen Firmen geschützt werden und dürfen dann nicht mehr verwendet werden.
Doch die Einschränkung bezüglich der Verwendung bestimmter Farben, Formen, Namen und Slogans hören nicht beim Buchtitel oder Cover auf. Sie können sich durch das gesamte geplante Werk ziehen. Denn auch was die Verwendung von Markennamen oder Slogans in einem Werk angeht gibt es entsprechende Stolperfallen. Für die Klärung von diesen Fragen guckt einfach unter den Stichpunkt “Kopie” unter “Inhalt”. Dort wird geklärt wie es sich mit dem zitieren fremder Bücher oder aber Songtexte im eigenen Text verhält oder aber wie es sich mit dem trinken von Cola und dem fahren eines alten Golfs verhält
Rechtliche Grundlagen:
US- Markenrecht
wichtig hiervon sind die Artikel § 1051 bis § 1127
Deutsches Markenrecht