Fremdmaterial im eigenen Werk

 
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Fremdwelt:
Fällt unter das Phänomen Fanfiction
Fanfiction heißt: jemand schreibt eine Geschichte zu einer Geschichte oder aber er bedient sich bestimmter Aspekte einer bekannten Geschichte
oft handelt es sich dabei um die Figuren von Bestsellern, manchmal wird aber auch gleich die ganze Welt des Buches genommen und weiterverwendet
bekannte Beispiele: Harry Potter, Twilight Serie, im Deutschen bekannt als “Biss” Serie, aber auch “Das Schicksal ist ein mieser Verräter” oder aber für alle die es fantastischer mögen: “Lied von Eis und Feuer”, dass wohl einen der absoluten Neuzugänge darstellen dürfte.
Warum Leute so etwas tun, soll hier nicht geklärt werden. Das würde einen kompletten eigenen Post füllen. Für das erste halte ich nur fest: Dieses Phänomen existiert und man mag darüber denken wie man will.

Einige der eigentlichen Autoren finden das Phänomen überhaupt nicht gut. Zu nennen sind hier Autorinnen wie J.K. Rowling, welche, entgegen der Aussage die auf Liber Laetitia gemacht wurde, stadtbekannt dafür ist, dass sie gern alles verklagt was auch nur im Ansatz nach Zauberwelt riecht. Gleiches gilt für Stephenie Meyer, die Erschafferin der Twilight Serie, die aus einem streng religiösen Umfeld kam und mit den oft sehr von Sexszenen durchsetzen Fanfiktionen ihre Probleme hatte. Über den Erschaffer des Liedes von “Eis und Feuer”, George R. R. Martin hört man ähnliches.

All diese Autoren haben es geschafft eine Welt zu bauen, oder Figuren zu kreieren, die die Menschen berühren und nicht mehr loslassen, so dass selbst nach dem Ende der Bücher der Wunsch besteht ihre Abenteuer weiter fortzuführen.

Die Frage ist jedoch, ob das rechtlich in Ordnung ist.

Wie steht es damit, dass ich mir selbst Figuren ausdenke und sie dann in die Welt von, Twilight einsetze? Was an der Geschichte gehört dann mir und was dem Ursprungsautor?
Auf Liber Laetita wurde bereits versucht klar zustellen, dass die Nutzung von fremden Welten rechtlich nicht erlaubt ist. Dabei ging Liber Laetita soweit zu sagen, dass, sollte man dies getan haben und unangenehm damit aufgefallen sein, der eigentliche Autor das ganze Werk beschlagnahmen könnte. Unter anderem auch die selbst gebaute Figur. Mit dem Hinweis, dass diese von mir selbst gebastelte Figur ohne die vom URspungsautor erschaffene Welt gar nicht funktionieren kann. Nun… das stimmt so nicht.
Ja, es ist richtig, dass der Ursprungsautor alle REchte an den von ihm erschaffenen Figuren und auch an der von ihm erschaffenen Welt hat. J.K. Rowling gehört Harry Potter und Hermiione Granger und Hogwarts. Aber, um mal das bei Liber Laetita angegebene Beispiel zu verwenden, Mary Smith jedoch gehört ihr nicht. Mary Smith, von mir erschaffen, bleibt mein. Natürlich bringt mir das in der konkreten Situation so gut wie nichts. Denn mein Buch ist erstmal hin. Nichts desto Trotz bleibt es mir überlassen den Charakter Mary Smith weiter zu verwenden und mit dem bereits entwickelten Charakter eine komplett eigene Geschichte auf die Beine zu stellen. Fazit davon: Was ich an der Welt erschaffen habe bleibt auch mein. Aber wie verhält es sich mit dem weiter verbreiteten Nutzen von bekannten Figuren aus bereits vorhandenen Werken?

Fremdfigur:
Ich sage nur “Fifty Shades of Grey”. Und ich höre alle stöhnen. Nein, ich habe das Buch, oder die Bücher, nicht gelesen und auch den Film nicht gesehen. Himmel, ich habe nicht mal das Original gelesen. Nichts desto Trotz ist es das beste Beispiel für eine Fanfiktion die erfolgreich geworden ist. Denn, nichts anderes ist Fifty Shades of Grey. Es ist eine Fanfkition angelehnt an die ebenso bekannten Twilight Romane, welche die Figuren hervorbrachte, die in Fifty Shades zu bewundern sind. Die Autorin der Fifty Shades Reihe war so fasziniert von den Hauptcharaktere der Twilight Serie, dass sie sie kurzerhand nahm und…nun ja, etwas andere Abenteuer erleben ließ. Den genauen Fortgang der Erfolgsgeschichte zu beschreiben würde hier den Rahmen sprengen, deswegen kommen wir lieber zu der im oberen Absatz aufgeworfenen Frage: Ist es in Ordnung Figuren aus einem Buch, einem Film oder aber aus einem Spiel, zu verwenden und sie eigenen, selbst geschriebenen Abenteuern zuzurühren? Immerhin, sind die Figuren nicht von dem Autor selbst erschaffen worden.
Hier ist die rechtliche Lage kompliziert.

Rechtlich gesehen ist Fanfikiton nicht in Ordnung. Gar nicht. Allerdings ist es so, dass es Fanfiktion bereits seit Hunderten von Jahren gibt. Somit gibt es eine lange Tradition an Toleranz dieser Art von Kunst gegenüber. Zudem gilt hier “Wo kein Kläger, da kein Richter”. Solange ein Autor mit seiner Fanart nicht auffällt wird er sicherlich unbehelligt weiter machen können, was er so gern tut.

Gelingt ihm jedoch der große Coup und er wird, so wie die Autorin von Fifty Shades, mit seinem Werk berühmt stellt sich die Frage was passiert jetzt? Oft genug verhalten sich die eigentlichen Rechteinhaber immer noch ruhig, solange der Fanfiktionautor keinen kommerziellen Nutzen aus dem von ihm erschaffenen Werk zieht. Kritisch wird es dann, wenn das Buch, das Spiel, das Bild, sich plötzlich verkauft wie warme Semmeln. Dann kann es sein dass sich der Rechteinhaber beziehungsweise sein Anwalt bei mir mit einem unfreundlichen Brief meldet um mir mitzuteilen, dass ich das Urheberrecht verletzt und meine Aktivitäten sofort einzustellen habe. Desweiteren bin ich dem ursprünglichen Rechteinhaber Schadensersatzpflichtig. Wobei solche Summen gern mal Fünf- bis Sechsstellig sein können.

Der Trick solchen Ärger zu umgehen liegt darin, mit meinem Werk auf Abstand zum Ursprungswerk zu gehen. Will heißen: Ich bemühe mich darum, die Welt in der das ganze spielt und die Figuren soweit zu entfremden, dass sie so gut wie nichts mehr mit dem eigentlichen Werk zu tun haben. Fifty Shades kann hier als gutes BEispiel gelten, da die Autorin die Figuren so verändert hat, dass sie mit den eigentlichen Figuren nichts mehr zu tun haben. Die Figuren in Fifty Shades verhalten sich diametral zu denen im Originalwerk. Während die Figuren in Twilight moralisch konservativ bis zum abwinken sind, sind die Charakter in Fifty Shades …

Somit konnte Fifty Shades ohne weitere Probleme als eigenständiges Werk durchgewunken werden. Sicherlich, die Veröffentlichung von Fifty Shades wurde versucht zu verhindern, beziehungweise die Autorin des Werks wurde auf Schadensersatz verklagt. Diese Klage jedoch konnte aufgrund der Tatsache, dass sie ihr Werk so “verfremdet” hatte, erfolgreich abgeschmettert werden.

Was an diesem Beispiel auch sehr gut sichtbar wird, ist das Vorgehen von ursprünglichen Rechteinhabern, welches als typisch zum Umgang mit Fanart anzusehen ist.
Geht die Fanart dem eigentlichen Erschaffer nicht gegen den Strich, wird sie toleriert.

Nervt sie ihn, gibt es jedoch beim Fan nichts zu holen, bekommt der Fan eine Unterlassungsklage.

Handelt es sich um einen erfolgreichen Fan, so wird nicht nur auf Unterlassung sondern auch gleich noch auf Schadensersatz geklagt, da der eigentliche Rechteinhaber absahnen möchte. Ich könnte mich hier noch über die Wartetaktik bei Erfindungen auslassen, wo bewusst beobachtet wird, wie andere mit einem ähnlichen Erfindung groß werden, nur um sie dann auf dem Höhepunkt ihrer Karriere zu verklagen, um so so viel wie möglich aus dem Konkurrenten herausquetschen zu können, aber das ist ein anderes Thema.

Rechtliche Grundlangen:
Deutsches Urheberrecht:
Was ist ein Urheber?
Was wird geschützt und wie sieht es mit Bearbeitungen aus?
US Copyrigthlaw
besonders interessant sind die §§ 102, 103

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Soziale Medien für Autoren I: Warum sollte ich?

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