Bin ich noch Freiberufler oder nicht?

Als ich mich Anfang 2015 entschied Autorin und Bloggerin zu werden, hatte ich nur eins im Sinn: Geschichten schreiben.

Ja, gut und Geld damit zu verdienen, um vielleicht irgendwann die Miete davon zu zahlen.

Und dann, etwa ein Jahr später stand ich da …

Mit einem Amazon Autorenkonto, einem Vertrag bei Epubli für das Selfpublishing, einem Manuskript, einem weiteren in der Mache, ganz ganz vielen Ideen. Außerdem einem (damals noch) Twitter Account, einem Facebook Account, meinem Blog, keiner Ahnung wo ich anfangen sollte und … der vagen Angst, dass vielleicht demnächst das Finanzamt bei mir auf der nicht vorhandenen Fußmatte steht und diverse unangenehme Fragen stellt. Denn, schließlich leben wir in Deutschland. Hier muss alles gemeldet werden und alles hat einen Passierschein A38. Warum nicht auch das Leben als Autorin und die Absicht mit dem Schreiben irgendwann mal die Miete zahlen zu können?

Kommt euch bekannt vor?

Oder habt ihr euch diese Frage noch nie gestellt, bzw. die Angst noch nie gespürt?

So oder so, dürfte dieser Artikel etwas für euch sein, denn heute soll es um die Frage gehen, ob man als Autor*in Freiberufler*in ist oder doch Steuern zahlen muss?

Die Antwort darauf ist ein ganz klares Jein.

Wenn du Autor*in bist, bist du in erster Linie Freiberufler*in. Gleich einem Reporter, einem Anwalt, einer Anwältin. Als solche musst du dich nirgends melden und du zahlst, rein theoretisch, in keine Kasse des Sozialsystems ein. Rente und Pflegeversicherung? Was für die abhängig Beschäftigten, bei denen das automatisch vom Gehalt oder Lohn einbehalten und in die entsprechende Schublade Rentenkasse, Krankenkasse und Pflegekasse gesteckt wird.

Du als Freiberufler*in jedoch bist komplett auf eigene Rechnung und eigene Verantwortung unterwegs. Heißt, es schreibt dir niemand vor wie, wo und wann du zu arbeiten hast. Ist schön? Ja, bedeutet aber auch du allein trägst das volle Risiko und du allein bist für deine Absicherung im Alter und deine Krankenkasse und die Krankenkassenbeiträge zuständig. Für die du übrigens doppelt so viel zahlst wie ein Angestellter, denn als Freiberufler bist du dein eigener Chef, ergo darfst du nicht nur die Arbeitnehmerbeiträge zahlen, sondern auch die des Arbeitgebers.

Rein theoretisch bist du jemand, der im Zweifelsfall kein Auffangnetz hat.

Praktisch ist dafür mit der Erfindung der Künstlersozialkasse vorgesorgt worden. Was das ist, darauf werde ich bei Gelegenheit noch mal eingehen. Vorerst nur so viel: die Künstlersozialkasse ist das Auffangnetzt für Künstler Freiberufler, die sonst nirgends hineinpassen und wenn man sonst nicht im regulären System unterkommen kann, sollte man sie sich ansehen.

Also, um es noch mal zusammenzufassen: wenn du Autor*in bist, bist du Freiberufler*in und damit nicht steuerpflichtig im Sinne der abhängig Beschäftigten. Du zahlst nicht in die gängigen Systeme (Renten-, Kranken-, Pflegekasse und Arbeitslosenverischerung) ein.

Doch, jetzt kommts. Du bist ja nicht Autor*in aus Jux und Dollerei. Du schreibst ja nicht nur aus purer Lust. Sondern, wie ich das in der Einleitung bereits angedeutet habe, haben wir alle den großen Traum, dass wir irgendwann in der Lage sein werden, mit unserer Schreiberei, bzw. mit dem Gewinn, die Miete zu zahlen.
Ein schöner Wunsch. Der allerdings vom Finanzamt gegen dich verwendet werden kann, denn streng genommen kann das Finanzamt diesen Wunsch als Gewinnerzielungsabsicht deuten. Und wenn eine solche vorliegt, musst du auch Steuern zahlen. Denn, so der naheliegende Schluss, wenn du die Absicht hast Gewinne zu erzielen, dann wirst du wohl auch irgendwann irgendwo irgendwelche Gewinne haben. Auf die wiederum Steuern fällig werden.

Verdichtend herangezogen zur Annahme der Gewinnerzielungsabsicht werden dann noch Sachen wie etwa, dass du deine Bücher auf großen Plattformen zum Verkauf anbietest. Du schreibst also nicht nur für dich, nein, du willst das deine Bücher gesehen und gekauft werden. Ergo: klarer Wille zum Gewinn. Vielleicht machst du auch eine Werbeaktion in Form einer Leserunde, eines Gewinnspiels, wenn du ein neues Buch herausbringst. Nette Idee, aber auch das kann das Finanzamt wieder dazu nutzen dir eine Gewinnerzielungsabsicht zu unterstellen. Denn warum machst du das? Das Gewinnspiel und den Rest? Doch nicht aus Spaß an der Freude. Nein, du willst das um auf dein Buch aufmerksam zu machen, um Kunden zu gewinnen. Und wenn du das nicht tust, dann hast du vielleicht einen Shop auf deinem Blog eingerichtet. Damit die Kunden direkt bei dir kaufen können? Ich hoffe es nicht, denn, wenn du das tatsächlich hast wärst du damit kein eindeutige*r Freiberufler*in mehr, denn der Verkauf von Dingen fällt nicht unter die Jobbeschreibung eines/r Freiberufler*in. Was wiederum bedeutet, dass du aus der Schublade Freiberufler*in rausfällst und noch weitere Steuern zahlen musst. Daher, bitte keinen eigenen Shop aufsetzen.

So oder so, du siehst, es gibt zahlreiche Ansätze die das Finanzamt als Gewinnerzielungsabsicht deuten könnte. Was wiederum für das Finanzamt heißt, du musst Steuern zalhen. Selbst wenn du kaum mehr als 1,50 Euro mit deinen Büchern einnimmst. Gewinn ist Gewinn und auf Gewinn fallen Steuern an.

Theoretisch.

Praktisch ist es meist eher so, dass die meisten Finanzämter mit unbekannten Autor*innen überfordert sind und sich sagen, für die paar Euro setze ich keinen meiner Mitarbeiter an die Prüfung der Unterlagen. So lange es keine nennenswerten Geldeingänge gibt und so lange keine Ausgaben geltend gemacht werden (theoretisch kann man Werbekosten absetzen) werde ich da nichts unternehmen, da der Stundenlohn meines Mitarbeiters mehr kostet als ich am Ende von diesem Menschen bekommt. Ihr seht also, rein theoretisch müsstet ihr euch melden, wenn ihr die Absicht habt mit dem Schreiben Gewinn zu erzielen, wenn ihr veröffentlicht und wenn ihr bei den großen Plattformen zu finden seid. Praktisch wird aber meist darüber hinweggesehen.

Daher lautet die Antwort, ob ihr euch melden müsst: Jein.

Unten könnt ihr das noch einmal knapp zusammengefasst sehen:

Realitätscheck: Muss ich mich irgendwo melden, wenn ich Autor*in bin?

Wenn du:

  • rein hobbymäßig schreibst

  • keine Bücher verkaufst oder Einnahmen erzielst

  • nur für dich oder Freunde veröffentlichst
    musst du nichts melden.

Aber sobald Geld fließt (auch nur 5 Cent über Amazon), gilt:

  • Du musst das dem Finanzamt mitteilen.

  • Und zwar am besten über das steuerliche Erfassungsformular (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, online beim Elster-Portal

Und nun kommen wir gleich zur nächsten großen Frage, die ich vorhin mit dem Shop bereits angedeutet habe: Wenn ich tatsächlich Autor*in bin und ich auch noch einen Shop auf meiner Webseite betreibe, bei wem muss ich mich dann melden? Und was bin ich dann? Noch Freiberufler*in oder schon jemand mit einem Gewerbe?

Generell kann man festhalten, dass ein Freiberufler eine:

„ … selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit“

ausübt. So §18 EStG

Als Autor*in fällst du komplett in die Definition. Daher bist du, soweit es das Schreiben und das Entwerfen von Geschichten angeht ergo Freiberufler*in. Du bist einzig und allein dem Finanzamt meldepflichtig, was auch schon reicht, denn das heißt, dass du dem netten Amt in regelmäßigen Abständen eine Einnahmen–Überschuss-Rechnung vorlegen darfst. Also, du musst alle Einnahmen und alle Ausgaben gegeneinander aufrechnen. Aus dem was übrig bleibt, errechnet das Amt dann deine Steuerlast.

Allerdings, wie bereits oben gezeigt, besteht das Autorenleben nicht nur aus dem Schreiben von Geschichten. Nein, das Autorendasein hat in der Regel einen zweiten Aspekt. Dieser besteht aus dem Buchmarketing, aus den Buchverkäufen. Und jetzt kommt die Frage: wie sehen diese Buchverkäufe aus? Bzw. wo genau verkaufst du deine Bücher?

Bist du auf einer großen Plattform zu finden, auf der man dein Buch kaufen kann? Oder findet man dich im Buchhandel die Straße runter? Super, dann bist du aus dem Schneider, denn du selbst verkaufst deine Bücher nicht direkt. Du hast jemanden damit beauftragt das für dich zu tun. Oder du hast jemanden eingestellt, der sich mit deiner PR beschäftigt und Werbeaktionen für dich durchführt. Oer du nimmst an den Werbeaktionen der Plattform teil auf der auch deine Bücher verkauft werden. Wenn das so ist, dann bist du nach wie vor ein*e rein*e Freiberufler*in und dem Amt nur die Umsatzsteuer schuldig.

Aber wenn du sagst, du hast auf deiner Autorenwebseite einen eigenen Shop in dem man deine Bücher erwerben kann und dann schickst du sie auf den Weg. Oder wenn du anlässlich von Lesungen die Gelegenheit nutzt, um dort ein paar Bücher zu verkaufen… Dann ist die Einordnung, was du bist nicht so eindeutig. Denn der Verkauf der Bücher ist ein Gewerbe. Dieses muss beim Amt angemeldet werden, du brauchst einen Gewerbeschein vom Amt und du bist dann Umsatzsteuer auf die Bücherverkäufe abführen. Beim Amt bist du dann quasi zweimal bzw. in zwei Kategorien gemeldet. Zum einen als Freiberufler*in, weil du schreibst, weil du Tantiemen aus den Verkäufen erhältst. Zum andere als Gewerbetreibende*r, weil du deine eigenen Bücher verkaufst und darauf Umsatzsteuer zahlen musst.

Klingt kompliziert? Ist es sicherlich auch. Daher mein Rat: verkaufe nicht über deine Seite. Ja, ich weiß, man möchte sich nicht abhängig machen und die großen Plattformen haben ein … Gescmäckle wie man hier sagt. Und ja, es ist total uncool, wenn man auf eine Lesung geht, das Buch toll findet, aber es hinterher nicht gleich vor Ort erwerben kann, aber …
Das nicht zu tun, all das nicht zu haben, erleichtert dir das Leben immens und es schafft Klarheit im Ämterdschungel. Denk dran, wenn es gut bei dir läuft, musst du das bereits aufschlüsseln und angeben. Und im Zweifel musst du jeden Schnipsel aufbewahren, um dem Amt wirklich alles zu beweisen. Möchtest du das für noch ein weiteres Amt tun müssen?

Nein. Also, lass die Finger von Shops und Co und lass das Leute und Plattformen übernehmen, die bereits über eine ausgebaute Struktur und die entsprechende Reichweite verfügen.

Fazit:

Wenn du Autor*in bist, dann bist du Freiberufler*in und musst dich, sobald auch nur die Gewinnerzielungsabsicht besteht, rein theoretisch bei dem Finanzamt deines Misstrauens melden.

Gewinnerzielungsabsicht heißt: du willst Geld damit machen. Du schreibst nicht nur für die Schublade, für deine Oma, deine Katze. Und sie ist nachweisbar, z.B. weil du eine Webseite hast, weil du Werbung schaltest, weil du Sachen veröffentlichst und diese auch gekauft werden können.

Praktisch sieht es oft so aus, dass die Finanzämter dich erst dann interessant finden, wenn es auch etwas gibt, von dem man Steuern fordern kann. So lange du wenig oder keinen Gewinn machst, egal wie du dich anstrengst, kann es sein, dass sie auf Steuern verzichten, da der Mitarbeiter, der das alles prüfen muss mehr kostet, als die möglichen Einnahmen, die von dir zu erwarten sind.

Wenn du sicher sein willst, leg deine Einnahmen offen und frag nach.

Mini-Infobox: Checkliste für den Start

  • [ ] Erste Einnahmen erzielt? → ans Finanzamt melden

  • [ ] Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (Elster)

  • [ ] Kleinunternehmerregelung prüfen

  • [ ] Einnahmen-Überschuss-Rechnung führen

  • [ ] Alles locker dokumentieren (Excel reicht erstmal)

 

Und nun siehst du hoffentlich etwas besser durch bei der Frage ob und wo du dich melden sollst und tappst nicht in die Falle.
Solltest du Lust haben dem Finanzamt weitere mikrogewinne in die Arme zu treiben und dafür zu sorgen, dass wir uns alle pflichtschuldigst beim Amt melden, dann leite diesen Artikel an andere weiter, die sich ebenso orientierungslos in den Klauen der Administration befinden. Teile ihn mit Freunden, Verwandten, anderen Autoren und berichte von meinem Blog. Oh und wenn du meinem Finanzamt zu etwas mehr Steuern verhelfen möchtest, schau doch mal bei „Werken“ vorbei und kauf eines der Bücher.

Bis dahin, wir lesen uns im kommenden Monat. Passt auf euch auf und vergesst nicht alles ordentlich zu dokumentieren!

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