Verdienst: 1,20. Bilanz: Zum Verzweifeln, aber notwendig?
Endlich hast du dich dazu durchgerungen das eigene Buch doch nicht nur für die Schublade, sondern für die Allgemeinheit zu veröffentlichen. Du stellst es auf einer der großen Verkaufsplattformen ein und, Trommelwirbel, du verdienst tatsächlich etwas. Stolze 1,20 Euro! Der Jubel ist unbändig, die Freude ebenso. Ganze 1,20 dafür kann man sich … heute nicht mal mehr ne Kugel Eis kaufen, aber hey, du hast was verdient! Mit deinem Selbstgeschrieben! Glückwunsch! Und hier gleich noch das passende Steuerformular, denn wer verdient, der muss das auch versteuern. Oder etwa nicht?
Deutschland ist berühmt berüchtigt dafür, dass es alles abführen, alles besteuern, alles aufschreiben und nachweisen muss, entsprechend ist die Sorge, dass du auf deinen dicken Gewinn Steuern zahlen musst, gar nicht mal so unbegründet, aber ist die Sorge berechtigt?
Spoiler: Nein, so ganz berechtigt ist die Sorge nicht. Keine Angst, du musst nicht gleich einen Buchhalter einstellen, der wirklich jeden Cent dokumentiert und Belege bis zur Decke stapelt. Und nein, du musst auch nicht auf jeden Cent Steuern zahlen. Oft ist es den Finanzämtern nämlich zu teuer für deine paar Kröten einen Mitarbeiter zur Prüfung abzustellen. Da geben sie mehr aus, als sie bei dir holen können. Das ist unwirtschaftlich. Dennoch gibt es ein paar Dinge, die du wissen musst, wenn es um das Schreiben und deine Steuererklärung geht. Schließlich möchtest du nicht immer bei dem sagenhaften Gewinn von 1,20 Euro bleiben oder? Und schließlich kann das Finanzamt auch nicht immer beide Augen zudrücken. Spätestens wenn du wirklich gutes Geld mit dem Schreiben machst, wirst du darauf Steuern zahlen müssen. Wie das geht und was genau du tun musst erfährst du jetzt.
Erste Einnahmen – und was du wirklich tun musst
Wie bereits oben gesagt, es ist es schnurz ob du 1,20 Euro oder 1.200 Euro Gewinn mit den Bücherverkäufen machst. Sobald du Geld verdienst, bist du dem Finanzamt deines Misstrauens Einkommensteuer und eventuell sogar Umsatzsteuer schuldig. Aus der Umsatzsteuer kannst du dich herausschleichen, unter der Voraussetzung dass du weniger als 22.000 Euro letztes Jahr gemacht hast und du voraussichtlich weniger als 50.000 Euro dieses Jahr machen wirst. Und so gern ich dir auch jeden Cent gönne, unter Umständen könnte die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG, denn nichts anders bist du wenn du weniger als die oben angegebenen Beträge einnimmst, etwas für dich sein. Also, prüf deine Einnahmen und schau ob du dem Finanzamt gegenüber nicht eine Kleinunternehmerregelung geltend machen möchtest, denn, wenn nicht, kommt folgendes Szenario auf dich zu:
Als Freiberufler*in, dass du ein*e bist, hatten wir bereits im letzten Artikel geklärt, bist du dem Finanzamt Einkommensteuer auf deine Gewinne schuldig.
Jedes Mal, wenn du Bücher verkaufst, wenn du eine Lesung abhältst, wenn du von deinem Verlag, so du einen hast, Tantiemen ausgezahlt bekommst oder einen dicken Vorschuss für den nächsten Bestseller einstreichst oder auch wenn du einen Artikel an ein Magazin verkaufst, in all diesen Fällen darfst du Einkommensteuer auf deine Einnahmen zahlen. Wie hoch der Satz da ist? Tja … das hängt von einen Einnahmen ab, denn in Deutschland richtet sich der Satz nach der Höhe des zu versteuernden Einkommens. Und dieses besteht nicht direkt aus deinen Einnahmen sondern ist das was übrig bleibt, wenn du von deinen ganzen Einnahmen deine Ausgaben (Werbung, Tickets für den Zug zur Lesung, Serverkosten, Domainkosten für die Webseite, Kosten für das Lektorat, für den Künstler, der dir das Cover des Buches erstellt hat, Kosten für die teuren Mittagessen mit den Reportern und den Verlagsmenschen) abziehst. Das was dann übrig bleibt ist das zu versteuernde Einkommen und je nach Höhe darfst du einen entsprechenden Steuersatz darauf zahlen. Bis zu einem Betrag von etwa 11.000 Euro hast du Glück. Darauf fällt ein Satz von ganzen 0 % an. Aber wenn du nach Abzug aller Kosten tatsächlich mehr als 11.000 Euro hast, wird es interessant, denn:
auf ein zu versteuerndes Einkommen von 11.605 Euro bis 18.000 Euro fallen zwischen 14 % bis 24 % Steuer an.
Auf 18.000 Euro bis 62.000 Euro werden ganze 24 % bis 42 % Steuer fällig
Uns so weiter, bis man schließlich bei einem Betrag von 277.826 Euro zu versteuerndem Einkommen landet. Dann wird ein Satz von 45 % fällig. Danach steigt der Satz nicht weiter. Solltest du dich je in diesem Bereich wiederfinden, Gratulation. Du hast den Spitzensteuersatz erreicht und es damit offiziell geschafft. Bravo und jetzt gib uns gefälligst allen einen Schampus aus!
Du siehst also, so leid es mir tut, aber ich kann dir leider nicht sagen, wie viel Steuern du auf dein zu versteuerndes Einkommen zahlen musst, da das ja immer variiert, je nachdem wie viel dir nach Abzug deiner Ausgaben bleibt.
Was ich dir aber sagen kann ist, wie du deinen saftigen Gewinn korrekt beim Finanzamt angeben musst. Das tust du nämlich einmal pro Jahr, wenn du deine normale Steuererklärung machst. Zu dieser fügst du nämlich von nun an die Anlage S (Auskünfte über Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit) bei. Und in dieser Anlage gibst du an, woraus du die Einnahmen gewonnen hast und füllst anschließend deine Einnahmen, Ausgaben und deinen daraus resultierenden Gewinn ein. Um das zu tun, musst du natürlich vorher immer brav eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung geführt haben. Das ist im Endeffekt eine Liste, in der du einträgst, wann du wieviel aus welcher Tätigkeit (Lesung, Buchverkauf, Verkauf eines Artikels an ein Magazin) eingenommen hast und wann du wie viel für was (Bezahlung der Lektorin) ausgegeben hast. Am Ende kannst du dann alles zusammenrechnen und kommst auf das zu versteuernde Einkommen. Diese Zahlen aus deiner Liste überträgst du dann in Anlage S. Wenn du Elster nutzt, dann führt dich auch das Programm automatisch durch die Anlage und sagt dir, was wo eingetragen werden muss. Ebenfalls wichtig zu wissen: Die EÜR (Einahmen-Überschuss-Rechnung) brauchst du erst ab Einnahmen von 22.000 Euro und mehr. Natürlich kannst du dir das Ganze auch vorher freiwillig antun, aber … warum würdest du das wollen?
Ach, by the way, ehe ich es vergesse: wenn du eine EÜR machst, musst du natürlich auch brav alle Belege für die Einnahmen und Ausgaben aufbewahren. Für den Fall, dass das Amt Fragen hat. Also, doch vielleicht noch mal darüber nachdenken, ob du wirklich freiwillig so eine Rechnung aufmachen möchtest? Ja, das denke ich auch. Generell ist ohnehin so, dass wenn du nur wenig mit dem Schreiben verdienst die Finanzämter wie bereits oben gesagt nicht interessiert sind sich für so wenig oder gar keine Einnahmen den Aufwand einer Prüfung zu machen. Daher ist man in den meisten Fällen ohnehin sicher. Also, so lange du unter den Freigrenzen bleibst die ich hier noch einmal klar aufführe:
Einkommensteuer:
Wenn du unverheiratet bist und unter 11.000 Euro einnimmst, musst du nichts zahlen.
Umsatzsteuer:
So lange du unter 22.000 Euro Gewinn gemacht hast und voraussichtlich auch nicht über 50.000 Euro machen wirst in dem Jahr in dem du dich dafür interessierst, kannst du als Kleinunternehmen gelten. Dann musst du die Steuer nicht zahlen. Wichtig, du musst die Regelung nicht explizit beantragen. So lange du so wenig verdienst, gilt sie automatisch. Solltest du aber freiwillig eine Steuererklärung abgeben und deine Einnahmen und Ausgaben mit aufführen wollen, braucht es hierfür die EÜR!
Fazit:
Was bedeutet all das konkret für dich?
Also, estmal, sobald du etwas verdienst, und wenn es auch nur ein Euro ist, musst du diesen beim Finanzamt angeben. Und zwar als Einnahme aus selbständiger Tätigkeit auf Anlage S. Dafür wiederum brauchst du eine EÜR und musst brav alle Belege horten, wie der Drache seine Schätze. Fällig werden auf das Schreiben Einkommensteuer und auch Umsatzsteuer.
Oder ich sollte sagen, sie können fällig werden, denn es gibt zahlreiche Gründe, warum du davon ausgenommen bist diese zu zahlen.
Zum einen ist es in der Praxis so, dass sich das Amt nicht die Mühe macht jede Einnahme von 1,20 Euro zu prüfen. Heißt, wenn du ohnehin nur ein paar müde Euro pro Jahr machst, wird es niemanden interessieren. Zum anderen gibt es zahlreiche Freigrenzen, die dafür sorgen, dass du keine Steuern zahlst, wenn du dich innerhalb dieser bewegst.
Also, auch wenn du plötzlich genug für einen ganzen Eisbecher mit den Buchverkäufen verdient hast, kannst du dein Eis in Ruhe genießen. Das Amt wird dir nicht die Schokostreusel stehlen, daher lass es dir schmecken.
Du möchtest dafür sorgen, dass ich definitiv Steuern zahlen muss? Dann hilf mir, indem du den Blog empfiehlst. An Verwandte und Freunde, andere Schriftsteller*innen oder deinen Steuerberater, die Leute vom Finanzamt. Oder schau auf meinem Instagramm vorbei. Aber vor allem vergiss nicht nächsten Monat wieder vorbeizuschauen. Man liest sich!