Persönlichkeitsrecht, Zitate und Slogans im eigenen Werk
Person of Interest:
Was ist eine Person of Interest? Im Deutschen nennt man es eine “Person des öffentlichen Lebens”. Also jemand wie Angela Merkel. Wessen Fantasie sich nicht durch die Vorstellung von Angela Merkel beflügelt fühlt, dem wird der allgemeine Terminus “Stars und Sternchen” wohl eher auf die Sprünge helfen. Unter dieser Bezeichnung lassen sich viel eher bekannte und beliebte Gesichter wie George Clooney, Til Schweiger und andere finden, über die sich gern Klatsch- und Tratschgeschichten schreiben und verbreiten lassen. Generell gilt bei solchen Exemplaren der menschlichen Gattung: Ihre Persönlichkeitsrechte sind gemindert. Will heißen, werden Werke über sie geschrieben, dann können sie sich nicht beschweren. Oder doch?
Nun, es gilt: Dadurch das sie im Rampenlicht stehen und alle Welt an ihrem Leben interessiert ist, müssen sie förmlich damit rechnen das sie fotogarfiert werden, das man über sie in Radio und Fernsehen, der Bildzeitung berichtet. Das es dabei zu verzerrten Bildern kommen kann liegt in der Natur der Sache. All dieser Freiraum der Berichterstattung bezieht sich aber nur auf Dinge, die sie tatsächlich getan haben oder gerade tun. Komplett frei erfundene Geschichten fallen nicht darunter. Als Beispiel: George Clooney läuft auf dem roten Teppich durch ein Fanmeer. Das ist in Ordnung. Das kann wirklich so passiert sein oder noch passieren. Dichte ich ihm aber einen Harem an Frauen an, die er alle miteinander betrügt und veröffentliche ich das Ganze, so ist das nicht o.k. und fällt nicht unter diese Freiheit.
Will heißen: Bin ich ein Autor von Fanfiktion und schreibe ich eine Geschichte mit dem Politiker meines Herzens, so ist das rechtlich nicht abgesichert, sollte ich versuchen dieses Werk öffentlich zu verkaufen. Der in meinem Werk vorkommende Politiker, Fussballstar, Leinwandstar, mag eine Person des öffentlichen Lebens sein, aber er muss sich es sich nicht gefallen lassen als Vorlage für meine Fantasie herzuhalten. Egal wie jugendfrei oder nicht diese sein mag.
Natürlich gilt auch hier wieder was für all die anderen Fanwerke gilt:
Es gibt bekannte Personen, die sich nicht darin stören in den Träumen von millionen von Mädchen eine Hauptrolle zu spielen. Aber es gibt auch solche, welche das nicht wollen.
Sollte man unglücklicherweise just eine Fanfiktion mit eben so einer Person geschrieben haben und veröffentlichen wollen, bleibt einem nichts weiter übrig, als in die Verfremdungstrickkiste zu greifen. Wie bereits im Falle des kopierens von bereits bekannten Figuren gilt auch hier: Verändert sie. Macht sie unkenntlich. So lange der Charakter in einigen Details nicht mit der realen Person übereinstimmt, dass kann der Name sein, die Haarfarbe, vielleicht eine andere Augenfarbe oder aber eine andere Körpergröße, notfalls am besten alles zusammen, stellt dieser verfremdete Charakter eine neue, eigenständige Figur dar und fällt dann nicht mehr unter den Schutz des Persönlichkeitsrecht Desweiteren ist wichtig zu wissen, dass es auch Ausnahmen von diesem Persönlichkeitsrecht gibt, Ziemlich drastische Ausnahmen sogar. Schreibt man eine Satire über einen bekannten Star oder aber sogar über die Bundeskanzlerin, was gern mal der Fall ist, so ist das Werk geschützt. Egal wie sehr sich die darin vorkommende Person öffentlichen Interesses dagegen wehrt. Satire, Kritik, Lehre sind dagegen immun. Sollte einer meiner Leser das Glück haben in den Staaten zu leben, so lasst euch gesagt sein, auch Pornographie fällt bei euch unter diese Ausnahmen. Warum? Ich weiß es nicht.
Rechtliche Grundlagen:
Die Aufrechterhaltung des Schutzes der Persönlicheit stellt ein Geflecht aus verschiedenen Gesetzen und Präzendenzruteilen dar, so dass es eine Vielzahl von Quellen hierfür gibt. Es wären zu viele um sie alle hier zu referenzieren. Die Quintessenz ist dass jeder Mensch ein Recht auf Privatsphäre, sowie die Integrität seiner öffentlichen Person hat.
Die oben angesprochene “Person des öffentlichen Rechts” ist eine Konsequenz aus Urteilen in denen die Pressefreiheit gegen das Persönlichkeitsrecht interessanter Personen abgewogen wurde.
Zitate:
Was ist darunter zu verstehen?
Kopien sind zum Beispiel “Zitate” aus anderen Büchern oder aus Songtexten, welche vom Autor in die eigene Geschichte eingebaut werden. Solche Zitate beschränken sich nicht nur auf eine bekannte Zeile eines berühmten Gedichtes oder eines beliebten Songs. Für nur eine Zeile kann man keinen Ärger kriegen. Wenn es sich aber um ein Phänomen handelt, wie es unlängst in manchen Doktorarbeiten auftauchte, kann es kritisch werden. Das einbauen ganzer Passagen ist nicht mehr als Zitat zu verstehen, sondern als Plagiat. Liest eine Figur einer anderen Textstellen aus dem Lieblingsbuch vor kreiert das eine hübsche Atmosphäre, bringt den Autor aber in Teufels Küche. Dabei ist es unerheblich, ob der Autor dieses “Zitat” als solches kenntlich macht oder nicht. Ausschlaggebend ist die reine Menge. Wobei es bei dieser aber leider keine genauen Angaben gibt. Gern würde ich sagen: Zehn Zeilen sind o.k. Elf sind es nicht mehr. Aber leider kann ich das nicht, da solche Kopierrechtsvergehen jeweils individuell entschieden werden. Eine verbindliche Richtlinie gibt es nicht. Hier mag gelten: Je weniger, desto besser.
Marken und Slogans:
Bereits unter der Kategorie Cover wurde erklärt, dass es nicht gestattet ist, bekannte Schriften oder Farben für die Gestaltung des eigenen Covers zu nutzen. Wie ist es aber mit der Verwendung von bekannten Getränken oder aber Süßigkeiten innerhalb der eigenen Geschichte? Kann ein Autor dafür belangt werden, dass seine Figuren Twix essen? Oder Cola trinken? Oder Golf fahren?
Generell gesprochen: Nein. Er kann nicht dafür belangt werden. Es ist völlig in Ordnung, wenn ein Autor beschreibt, dass eine seiner Figuren eine Cola trinkt oder sich gerade eine Handvoll Gummibärchen in den Rachen schiebt. Dafür bekommt niemand Probleme.
Allerdings gilt auch hier, wie schon bei der Verwendung von Zitaten aus anderen Werken: Maßhalten.
Wenn das trinken bekannter Softdrinks überhand nimmt oder andauernd Automarken genannt werden, kann man leicht unter Verdacht geraten einen Werbevertrag mit diesem Hersteller zu haben. Darunter leidet dann die Glaubwürdigkeit des Autors und unter uns gesagt, es macht das Werk auch billig. Gleiches gilt natürlich auch für die exzessive Verwendung von Markennamen aus der Modebranchen. Ein leider in Fanfiction oft gesehenes Phänomen. Um den Status einer Figur zu verdeutlichen wird ausführlich geschildert, dass sie heute ihr neues Kleid von Weiß der Geier wem trug. Übrigens gilt das für mich auch für endlose Beschreibungen der Klamotten, welche von den Figuren getragen werden. Gelegentlich eingesetzt kann es ein nettes Mittel sein um etwas hervorzuheben. Andauernd verwendet, wird es störend.
Gleiches gilt auch für das zitieren von bekannten Slogans, die wir in Verbindung mit bestimmten Marken bringen. Ich erinnere bloß an den in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangenen Werbespruch von Nike: “Just do it” oder aber der bekannte Ausspruch einer Fastfood Kette: “Ich liebe es”. Generell ist es erlaubt sie zu benutzen. Aber auch nur in Maßen.
Rechtliche Grundlagen:
US Copyrigthlaw besonders interessant sind die §§ 102, 103
US- Markenrecht wichtig hiervon sind die Artikel § 1051 bis § 1127